Lexikon: R
REACH: Europäische Chemikalienverordnung
2007 wurde die Europäische Chemikalienverordnung REACH eingeführt, deren Ziel die Registrierung, Bewertung und Zulassung sämtlicher chemischer Stoffe ist. REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals.
Innerhalb der gesamten Lieferkette – also vom Hersteller bzw. Importeur über eventuelle Weiterverarbeiter oder Zwischenhändler bis zum Verkäufer – müssen sämtliche Informationen zu den chemischen Stoffen lückenlos weitergegeben werden. Besonders davon betroffen sind die Informationen, die benötigt werden, um zu gewährleisten, dass jeder einzelne Stoff sicher verwendet wird.
Der Ablauf des REACH-Verfahrens
REACH wird in drei Schritten umgesetzt. Zunächst müssen die Hersteller bzw. Importeure der Chemikalien die Stoffe bewerten und registrieren. Die Registrierung erfolgt bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und ist zwingend erforderlich, um die chemischen Stoffe in der EU herzustellen oder zu vertreiben. Der Vorsatz lautet hierbei: „Ohne Daten kein Markt“.
Anschließend werden die Registrierungen von den Behörden auf Vollständigkeit bewertet. Bei fünf Prozent der Stoffe werden die Unterlagen daraufhin untersucht, ob sie allen Anforderungen für die Registrierung entsprechen. Zum Schluss erfolgt die Zulassung, eventuell mit Beschränkungen. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: substances of very high concern) werden dabei in die sogenannte Kandidatenliste aufgenommen. Diese Stoffe sollen dann im Laufe der Zeit durch weniger risikoreiche Chemikalien ersetzt werden.
Bei TENTE werden alle Rollen und Räder nach Möglichkeit mit Stoffen produziert, die entsprechend REACH zugelassen sind und keinen Beschränkungen unterliegen.